Welche Rechtsform ist die richtige für mein Start-up?
OHG, GmbH, GbR, KG: Gerade junge Gründer sind nicht sicher, welche Rechtsform die richtige für das geplante Start-up ist. Dabei sollte die Entscheidung wohl überlegt getroffen werden. Je nach Rechtsform können die Gründungskosten und spätere Pflichten in puncto Haftung, Buchhaltung und Bilanzierung ziemlich voneinander abweichen. Wir versuchen mal, ein wenig Licht in den dunklen Dschungel der Unternehmensformen zu bringen.
GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts)
Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (kurz: GbR) ist schnell gegründet. Bereits eine mündliche Vereinbarung zwischen den Gesellschaftern ist prinzipiell ausreichend. Dennoch raten wir zu einem schriftlichen Vertrag. Eigenkapital? Braucht man nicht. Das Problem ist jedoch, dass die Kooperationspartner (natürliche Personen) zu gleichen Teilen mit ihrem Privatvermögen haften. Für größere, gewagte Unternehmungen ist die GbR deshalb nicht geeignet.
Kommanditgesellschaft (KG)
Die KG ist da schon besser für innovative Unternehmungen geeignet, jedoch bei Weitem nicht die ideale Rechtsform. Der Gründer (Komplementär) kann frei über sein Unternehmen entscheiden, Investoren / Gesellschafter (Kommanditisten) sind lediglich finanziell am Start-up beteiligt. Was erst einmal gut klingt, hat folgenden Nachteil: Die Kommanditisten haften im Worst Case mit ihrem eingebrachten Kapital, der oder die Gründer (bei einem Gründerteam) hingegen mit ihrem gesamten Privatvermögen.
OHG (Offene Handelsgesellschaft)
Die OHG ist sozusagen die GbR der Kaufleute (e.K.). Auch hier gibt es keine Gründungskosten. Eine weitere Gemeinsamkeit: Bei der OHG haften die Gesellschafter ebenfalls mit ihrem gesamten Privatvermögen. Wer also auf Nummer sicher gehen will, sollte lieber eine andere Rechtsform für sein Start-up wählen.
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Die GmbH-Gründung ist zwar teuer, bietet jedoch die größte Sicherheit. Wie schon der Name verrät, ist die Haftung bei dieser Unternehmensform beschränkt. Das bedeutet: Geht das Start-up den Bach runter, haften die Gründer und weiteren Gesellschafter (z.B. Investoren / Business Angels) lediglich mit ihrem eingebrachten kapital, nicht jedoch mit ihrem Privatvermögen. Das Mindestkapital (kann auch aus Sachwerten bestehen) beträgt 25.000 Euro. Außerdem wird neben der Gewerbe- auch Körperschaftssteuer fällig.
GmbH und Co. KG
Wer die Vorteile der GmbH mit denen der Kommanditgesellschaft verbinden will, kann später eine GmbH und Co. KG gründen. Hierbei nimmt die GmbH als juristische Person den Platz der Gründer (natürliche Personen) ein. Somit haften die Gründer nicht mit ihrem Gesamtvermögen, sondern mit dem der zuvor gegründeten GmbH.
Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) / UG
Wem als Gründer die 25.000 Euro Eigenkapital für die Gründung einer GmbH fehlen, kann eine UG gründen. Hier reicht prinzipiell (nicht empfehlenswert) ein Eigenkapital in Höhe von einem Euro aus. Ein Viertel des Gewinns muss per Gesetz zurückgelegt werden, bis die 25.000 Euro zur Gründung einer “echten” GmbH erreicht sind. Ansonsten herrschen bei der UG die gleichen Rechte und Pflichten hinsichtlich Bilanzierung und Haftung wie bei der großen GmbH.
(Kleine) AG / Aktiengesellschaft
Wer als Gründer schnell Kapital für Investitionen beschaffen will, kann eine kleine AG gründen. Prinzipiell reicht auch hier eine einzelne Person und und Aktionär aus. Allerdings ist ein Aufsichtsrat vorgeschrieben, der aus mindestens drei Personen bestehen muss. Anders als bei der “großen”, börsennotierten AG werden die Wertpapiere einer Kleinen AG nicht an der Börse gehandelt. Für die Gründung sind mindestens 50.000 Euro notwendig, gehaftet wird mit dem Gesellschaftsvermögen. Wirklich zweckmäßig ist eine AG für Gründer jedoch nicht.
Weitere Rechtsformen wie die Partnergesellschaft (PartG) und die PartG mbH sind für echte Start-ups nicht relevant. Auch Einzelfirmen / Einzelunternehmen sind für Unternehmungen, die das Ziel haben, schnell zu wachsen, nicht zu empfehlen.